Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 12.08.2023
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Curia Consulting GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages/Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Werbeausgaben für Werbemaßnahmen des Auftraggebers stets vollumfänglich vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform gezahlt. Werbeausgaben sind kein Bestandteil des Auftragnehmer-Honorars.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht/Vollständigkeitserklärung/Mitwirkungsplicht
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende sachähnliche Aufträge umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Inhalte zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.4 Versäumt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung (3.3) und liefert auch auf zweifache Aufforderung des Auftragnehmers nicht die erforderlichen Inhalte zur Auftragserfüllung, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Lieferverzug befreit. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Versäumnissen des Auftraggebers den Auftrag innerhalb der Projektumsetzungsfrist nicht abschließen und hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zweifach vergeblich zur Mitwirkung aufgefordert, so gilt das Werk mit Firstablauf als übergeben (Übergabefiktion) und der Auftrag als erbracht.
3.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung/Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes oder Erbringung der vereinbarten Dienste weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung/Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.5 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für rechtliche Aspekte, die aus der Sphäre des Kunden stammen (Datenschutz, Impressum, etc.).
8.6 Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Haftung für rechtliche Konsequenzen resultierend aus jedweder Form von Werbemaßnahmen, mit deren Erbringung er vom Auftraggeber betraut wurde. Insbesondere dann nicht, wenn diese vorher durch den Auftragnehmer gesichtet und freigegeben wurden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zu jederzeit das Recht ein, Werbemaßnahmen, welche im Namen des Auftraggebers erbracht werden, zu widersprechen oder zu stoppen.
9. Geheimhaltung/Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits- verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar/Anschlussleistungen/Kosten für technische Lösungen
10.1 Das vereinbarte Honorar ist zur Hälfte zu Beginn und zur Hälfte mit Abschluss des Projekts fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht näher bestimmt, sind genannte Beträge als Netto-Beträge zu betrachten. Der Auftragnehmer stellt die entsprechenden Teilrechnungen, welche alle gesetzlich erforderlichen Merkmale erfüllen, elektronisch zu.
10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind nach Abstimmung gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
10.5 Anschlussleistungen des Auftragnehmers (z.B. Technischer Support) nach Projektabschluss werden pauschal mit 120,00 € (netto)/Stunde in Rechnung gestellt.
10.6 Ist die Implementierung oder Einbindung von Drittlösungen (technische Lösungen von Drittanbietern) oder die Programmierung und Konfiguration von Lösungen (individuell programmierte technische Lösungen) notwendig oder vereinbart, so übernimmt der Auftraggeber – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – die damit verbundenen Betriebskosten in Gänze (z.B. Einrichtungspauschale, Lizenzgebühren, Serverkosten, API- Kosten, o.ä.).
11. Verschiebung, Änderung oder Stornierung von Präsenzveranstaltungen
11.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten, behält sich jedoch das Recht auf kurzfristige Änderungen vor. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Termin oder Trainingsumfang besteht nicht.
11.2 Sofern möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig per E-Mail oder in anderer geeigneter Form über Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen. Bei Änderungen aufgrund höherer Gewalt oder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit wird der Anbieter den Auftraggeber zeitnah informieren und Ausweichtermine anbieten.
11.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Coachings und Vorträge, einschließlich Web-Videokonferenzen, kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, wenn die Teilnehmerzahl unter die Mindestanzahl fällt oder bei höherer Gewalt sowie ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich per E-Mail informiert und bereits gezahlte Entgelte werden für die stornierte Veranstaltung erstattet.
11.4 Der Auftraggeber muss eine Rückerstattung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornierung schriftlich beim Anbieter geltend machen. Nach dieser Frist verfallen die Ansprüche. Wenn ein Ausweichtermin angeboten wird, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
11.5 Der Auftraggeber haftet für Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter aufgrund von Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
11.6 Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich, sofern ausreichende Plätze zur Verfügung stehen. Eine kurzfristige Umbuchung liegt im Ermessen des Anbieters und kann mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 350 € verbunden sein. Eine kurzfristige Stornierung ist ausgeschlossen, und es sind 100% der Teilnahmegebühren zu zahlen. Eine Rückerstattung liegt im Ermessen des Anbieters.
12. Elektronische Rechnungslegung
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
13. Dauer des Vertrages
13.1 Verträge enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung, sofern nicht anders vereinbart.
13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
• Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
• wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Zahlungsverzug gerät, oder
• wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die
kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
14. Werbezwecke/Testimonial
14.1 Wir dürfen Ihre Firma (einschließlich Logo) und die für Sie erzielten Ergebnisse als Referenz gegenüber anderen Kunden nennen und zu Werbezwecken verwenden.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.