
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.07.2025
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Curia Consulting GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages/Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Werbeausgaben für Werbemaßnahmen des Auftraggebers stets vollumfänglich vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform gezahlt. Werbeausgaben sind kein Bestandteil des Auftragnehmer-Honorars.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den genauen Umfang und die Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festzulegen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
2.5 Coaching-Programme ersetzen keine psychologische Beratung oder Therapie. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Vermittlung von Methoden, Ansätzen und Strategien im unternehmerischen Kontext. Ein bestimmter Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert. Auch findet keine Überwachung oder Kontrolle des Lernerfolgs statt.
3. Aufklärungspflicht/Vollständigkeitserklärung/Mitwirkungsplicht
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende sachähnliche Aufträge umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Inhalte zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.4 Versäumt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung (3.3) und liefert auch auf zweifache Aufforderung des Auftragnehmers nicht die erforderlichen Inhalte zur Auftragserfüllung, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Lieferverzug befreit. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Versäumnissen des Auftraggebers den Auftrag innerhalb der Projektumsetzungsfrist nicht abschließen und hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zweifach vergeblich zur Mitwirkung aufgefordert, so gilt das Werk mit Firstablauf als übergeben (Übergabefiktion) und der Auftrag als erbracht.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung/Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes oder Erbringung der vereinbarten Dienste weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6.3 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten digitalen Inhalten, Plattformen und Dokumenten. Die bereitgestellten Inhalte (Videos, Skripte, digitale Ressourcen, etc.) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch während der Vertragslaufzeit bestimmt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
6.4 Die Weitergabe von Zugangsdaten oder bereitgestellten Materialien an Dritte ist strengstens untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer genehmigt wurde. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 12.000 € geltend zu machen und den Zugang des Auftraggebers zu sperren. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung/Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.5 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für rechtliche Aspekte, die aus der Sphäre des Kunden stammen (Datenschutz, Impressum, etc.).
8.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, die sich aus vom Auftraggeber veranlassten Werbemaßnahmen ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers vor. Dies gilt auch dann, wenn Werbemaßnahmen zuvor vom Auftragnehmer freigegeben wurden. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9. Geheimhaltung/Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über sämtliche ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen über Kunden und Klienten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht zeitlich unbegrenzt, also auch nach Ende des Vertragsverhältnisses, fort. Gesetzliche Aussageverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
9.2 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits- verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, betriebsinterne Informationen und Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmer, die während der Zusammenarbeit oder in gemeinsamen Trainings bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Bei schuldhaftem Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, Zugänge zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu respektvollem Umgang mit anderen Teilnehmern und Mitarbeitern des Auftragnehmers. Beleidigungen, Diskriminierung oder andere unangemessene Verhaltensweisen können zu einem Ausschluss von Veranstaltungen oder Plattformen führen. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.
10. Honorar/Anschlussleistungen/Kosten für technische Lösungen
10.1 Das vereinbarte Honorar ist zur Hälfte zu Beginn und zur Hälfte mit Abschluss des Projekts fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht näher bestimmt, sind genannte Beträge Netto-Beträge. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt dieser Form der Rechnungslegung ausdrücklich zu.
10.2 Bei vor Ort Terminen sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, u.ä. nach Abstimmung gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
10.5 Anschlussleistungen des Auftragnehmers (z.B. Technischer Support) nach Projektabschluss werden pauschal mit 120,00 € (netto)/Stunde in Rechnung gestellt.
10.6 Ist die Implementierung oder Einbindung von Drittlösungen (technische Lösungen von Drittanbietern) oder die Programmierung und Konfiguration von Lösungen (individuell programmierte technische Lösungen) notwendig oder vereinbart, so übernimmt der Auftraggeber – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – die damit verbundenen Betriebskosten in Gänze (z.B. Einrichtungspauschale, Lizenzgebühren, Serverkosten, API- Kosten, o.ä.).
10.7 Im Falle von Ratenzahlungen ist jede Rate fällig zu dem vertraglich vereinbarten Datum. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu Inhalten und Leistungen vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
11. Verschiebung, Änderung oder Stornierung von Präsenzveranstaltungen
11.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten, behält sich jedoch das Recht auf kurzfristige Änderungen vor. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Termin oder Trainingsumfang besteht nicht.
11.2 Sofern möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig per E-Mail oder in anderer geeigneter Form über Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen. Bei Änderungen aufgrund höherer Gewalt oder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit wird der Anbieter den Auftraggeber zeitnah informieren und Ausweichtermine anbieten.
11.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Coachings und Vorträge, einschließlich Web-Videokonferenzen, kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, wenn die Teilnehmerzahl unter die Mindestanzahl fällt oder bei höherer Gewalt sowie ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich per E-Mail informiert und bereits gezahlte Entgelte werden für die stornierte Veranstaltung erstattet.
11.4 Der Auftraggeber muss eine Rückerstattung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornierung schriftlich beim Anbieter geltend machen. Nach dieser Frist verfallen die Ansprüche. Wenn ein Ausweichtermin angeboten wird, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
11.5 Der Auftraggeber haftet für Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter aufgrund von Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
11.6 Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
11.7. Eine Umbuchung des Auftraggebers liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 350 € verbunden sein. Eine kurzfristige Stornierung bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung ist ausgeschlossen, und es sind 100% der Teilnahmegebühren zu zahlen. Eine Rückerstattung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
11.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, störungsfreies Arbeiten während Veranstaltungen, Workshops oder Trainings zu gewährleisten. Verursacht der Auftraggeber wiederholt Störungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher Abmahnung von der Teilnahme auszuschließen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des vereinbarten Projekts und entsprechender Rechnungslegung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ungeachtet dessen bleibt das Recht beider Vertragsparteien unberührt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere erhebliche Vertragsverletzungen, Insolvenzverfahren oder nachhaltiger Zahlungsverzug.
12.2 Coaching-Verträge haben die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit und können während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
13. Werbezwecke/Testimonial
13.1 Wir dürfen Ihre Firma (einschließlich Logo) und die für Sie erzielten Ergebnisse als Referenz gegenüber anderen Kunden nennen und zu Werbezwecken verwenden. Der Widerruf der Erlaubnis zur Verwendung ist jederzeit für die Zukunft möglich.
14. Schlussbestimmungen/Ausschluss des Widerrufsrechts
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
14.4 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Sollte ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich darauf, soweit die Leistungserbringung bereits begonnen hat oder digitale Inhalte bereits zur Verfügung gestellt wurden.